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Wenn Sie sich nicht sicher ob Ihr Fahrzeug unfallfrei ist, prüfen wir das für Sie nach. Wir kontrollieren die Lackschichtdicke jedes lackierten Bauteiles an Ihrem Fahrzeug mit unseren modernen Messgeräten. Somit können wir Ihnen eine gezielte Aussage über die Unfallfreiheit Ihres Fahrzeuges machen.
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sichern wir die Schäden an Ihrem Fahrzeug als Beweismaterial für einen etwaigen Rechtsstreit.
Die Beweissicherung dient auch für Unstimmigkeiten nach der Reparatur des Fahrzeuges.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, für die Dauer der Instandsetzung Ihres beschädigten Fahrzeuges, entweder einen Leihwagen oder einen Ausgleich der entgangenen Nutzung Ihres Fahrzeuges (Nutzungsausfall) in Anspruch zu nehmen.
Auch nach einer fachgerechten Reparatur sind Sie beim Verkauf des Fahrzeuges verpflichtet, den reparierten Unfallschaden anzugeben. Ein potentieller Käufer ist jedoch nicht bereit für ein Fahrzeug mit Vorschäden den selben Betrag zu zahlen, wie für ein unfallfreies. Wir ermitteln den Minderwert im Vergleich zu einem unfallfreien Fahrzeug und berücksichtigen dieses bei der Erstellung des Gutachtens
Bei einem Haftpflichtschadensfall ist der Schädiger (Unfallverursacher) verpflichtet, dem Geschädigten (Sie), den aufgrund eines Unfalles entstandenen Schaden zu ersetzen, gemäß §249 BGB. Sie sind nach dem Unfall so zu entschädigen, dass Sie finanziell keine Nachteile erleiden. Im Haftpflichtschadensfall können sämtliche auftretende Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Hierfür tritt kraft Gesetzes die Haftpflichtversicherung des Schädigers ein.
Sie haben die Absicht einen Gebrauchtwagen zu kaufen oder zu verkaufen? Damit Sie sich bei der Anschaffung eines Gebrauchtwagen sicher fühlen, prüfen wir das Fahrzeug für Sie. Rufen Sie uns vorher an, damit Sie hinterher keine Überraschung erleben.
Wir erstellen für Ihr beschädigtes Fahrzeug ein Haftpflichtschadensgutachten. Wir ermitteln den genauen Schaden an Ihrem Fahrzeug, die Schadenhöhe, die Wertminderung und alle für die Instandsetzung relevanten Werte. Einem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfanges bei einem Unfall zu beauftragen. Die Kosten für das Sachverständigen-Gutachten sind erstattungspflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen, so dass Sie keine tragen.